Intrastat-Meldungen dienen zur Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. In Deutschland müssen Unternehmen, ab einem Liefervolumen von 500.000 Euro Intrastat-Meldungen an das Statistische Bundesamt melden. Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Unsere Abteilung „Internationale Logistik“ hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Erfassung und Übermittlung der Intrastat-Meldungen und führt diese bereits für viele zufriedene Kunden durch. Gerne übernehmen wir auch für Sie diese zeitaufwändige und zumeist als „lästig“ empfundene Aufgabe, so dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

Bei Rückfragen oder für weitere Informationen steht Ihnen Frau Gesa Hansen gerne zur Verfügung.

Tel.: 0461 / 957 00 251

E-Mail: ghansen@steckhan.de